Post-Market Monitoring
Under the EU AI Act: providers must keep watching how their system performs in the real world after launch.
Artikel 3 Absatz 25 und Artikel 72 verpflichten Anbieter, Erfahrungen aus eingesetzten Systemen zu sammeln und auszuwerten, damit Probleme Korrekturmaßnahmen auslösen, statt sich anzuhäufen. Das schließt den Kreis, den ein Release sonst offen lässt, und greift mit den Meldepflichten für schwerwiegende Vorfälle ineinander.
In der Praxis: Ein dokumentierter Plan, um Leistungsdaten aus dem Feld zu sammeln und darauf zu reagieren.