KI-Reallabor
Artikel 3(55) definiert einen kontrollierten Rahmen, den eine zuständige Behörde einrichtet und der es Anbietern erlaubt, ein innovatives System für begrenzte Zeit unter Aufsicht und nach einem abgestimmten Reallabor-Plan zu entwickeln, zu trainieren, zu validieren und zu testen. Jeder Mitgliedstaat muss Zugang zu einem solchen Reallabor bereitstellen. Es richtet sich besonders an KMU und Start-ups. In der Praxis: Ein neuartiges Hochrisikosystem testen, während eine nationale Behörde zusieht — noch vor dem Markteintritt. ...