Biometrische Kategorisierung
Artikel 3(40) definiert den Begriff und nimmt Anwendungen aus, die einer anderen Dienstleistung untergeordnet und aus technischen Gründen unbedingt erforderlich sind. Menschen nach sensiblen oder geschützten Merkmalen einzuordnen, ist eine verbotene Praktik; andere biometrische Kategorisierung fällt in der Regel in die Hochrisiko-Stufe. In der Praxis: Aus einem Gesicht auf die ethnische Herkunft oder die politische Einstellung zu schließen, ist verboten.